Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an den VIZ Infodays 2025
1. Zahlung und Teilnahme
Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung und gegebenenfalls die Rechnung, die prompt netto Kassa zu begleichen ist. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist nur möglich, wenn die Zahlung beim Verband eingegangen ist. Die Rechnung an Ausstellungs- und Sponsoring Partner ist sofort nach dem Veranstaltungstermin netto Kassa fällig.
2. Programmänderung/Absage der Veranstaltung
Der Verband behält sich das Recht vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms und des Veranstaltungsortes, unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung, vorzunehmen. Insbesondere wird das Recht vorbehalten, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmeranzahl, Pandemiebeschränkungen) abzusagen. Im Falle einer Absage werden die Teilnehmer umgehend informiert und die Veranstaltungsgebühr wird rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Zustimmungserklärung Bildmaterial
Mit der Teilnahme an Veranstaltungen des Verbandes stimmt der Teilnehmer der Verwendung der dabei erstellten Fotos und Videos für Werbe- und Informationszwecke bis auf Widerruf ohne zeitliche Befristung und uneingeschränkt zu.
4. Zustimmungserklärung Datenverarbeitung
Mit der Teilnahme an Veranstaltungen des Verbandes stimmt der Teilnehmer der Verwendung der dabei erfassten Daten für Werbe- und Informationszwecke für den Verband und seine Partner bis auf Widerruf zu. Die Daten werden ab Erfassung drei Jahre gespeichert. Ein Widerruf ist jederzeit ohne Angabe von Gründen, nach der Teilnahme an der Veranstaltung schriftlich an office(at)viz.at möglich.
5. Drittveranstaltungen
Der Verband bewirbt für seine Mitglieder deren Veranstaltungen. Der Verband haftet weder für die Richtigkeit der Angaben noch für deren Durchführung. Allfällige Verrechnungen erfolgen direkt durch den jeweiligen Veranstalter.